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Teilnahmebedingungen

Aufzeichnungs-, Vermittler- und Erfassungspartner-Programm von emberlab.eu · Version 1.1 · Stand: Oktober 2026

Anbieter aller Programme ist die ASE GmbH, Bürgermeister-Mahr-Straße 32, 63179 Obertshausen (nachfolgend „Emberlab“ oder „wir“). Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgeblich.

Teil A — Aufzeichnungsprogramm (für Betriebe)

Teil A fasst die wesentlichen Bedingungen zusammen, zu denen Betriebe Arbeitsabläufe mit der Emberlab-Kamera aufzeichnen und dafür vergütet werden. Vor Beginn der Aufzeichnung schließen wir mit jedem Betrieb eine schriftliche Aufzeichnungsvereinbarung; im Zweifel geht die unterzeichnete Vereinbarung diesen Eckpunkten vor.

A1. Teilnahme

  • Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, in denen manuelle Arbeit stattfindet. Die Bewerbung erfolgt über das Formular auf emberlab.eu; ein Teilnahmevertrag kommt erst mit unserer Bestätigung in Textform zustande.
  • Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht. Wir können die Zahl der Betriebe und Standorte begrenzen.

A2. Ausstattung

  • Kamera-Kits (Stirnbandkamera, Ladegerät, Upload-Box) stellen wir kostenlos als Leihgabe. Sie bleiben Eigentum der ASE GmbH und sind bei Beendigung innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
  • Der Betrieb behandelt die Kits sorgfältig. Für Verlust oder Beschädigung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet der Betrieb bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts; normale Abnutzung geht zu unseren Lasten.

A3. Aufzeichnung und Einwilligung

  • Aufgezeichnet wird nur, wenn die aufzeichnende Person zuvor eine individuelle, jederzeit widerrufbare Einwilligungsvereinbarung mit Emberlab unterzeichnet hat. Die Teilnahme ist für jede Person freiwillig; sie entscheidet pro Schicht und kann die Aufnahme jederzeit pausieren. Aus einer Nichtteilnahme dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen.
  • Der Betrieb stellt sicher, dass der Betriebsrat beteiligt wird, soweit das Betriebsverfassungsgesetz dies verlangt, und dass Dritte, die ins Bild geraten können (Kunden, Besucher, Fremdfirmen), in geeigneter Weise informiert werden.
  • Nicht aufgezeichnet wird in Sanitär-, Umkleide- und Pausenräumen sowie in Bereichen, die der Betrieb schriftlich ausgeschlossen hat.

A4. Vergütung

  • Emberlab zahlt dem Betrieb 10 € je freigegebene Aufzeichnungsstunde. Freigegeben ist eine Stunde, wenn sie unsere Qualitäts- und Einwilligungsprüfung bestanden hat. Die Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach dem Upload.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich mit einer Aufstellung der freigegebenen Stunden. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende per Überweisung fällig. Es gibt keine Mindestmenge.
  • Alle Beträge verstehen sich netto. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), sofern der Betrieb dem zustimmt; andernfalls stellt der Betrieb eine Rechnung.
  • Die Vergütung der aufzeichnenden Personen ist in deren Einwilligungsvereinbarung geregelt.

A5. Rechte an den Aufnahmen

  • Der Betrieb räumt der ASE GmbH an den Aufnahmen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf die Zwecke Training, Entwicklung, Evaluierung und Lizenzierung von KI-Systemen sowie die dafür notwendige Verarbeitung.
  • Aufnahmen werden nicht veröffentlicht und nicht zu Werbezwecken genutzt. Vor der Weitergabe an Kunden werden Personen, die keine Einwilligung erteilt haben, maskiert; Rohmaterial verbleibt auf Servern in Deutschland.
  • Der Betrieb kann Bereiche, Maschinen oder Vorgänge, die Geschäftsgeheimnisse berühren, von der Aufzeichnung ausschließen.

A6. Laufzeit und Beendigung

  • Die Teilnahme ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Bis zur Beendigung freigegebene Stunden werden vergütet. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben von der Beendigung unberührt, soweit nicht ein Widerruf der aufzeichnenden Person etwas anderes gebietet.

Teil B — Vermittlerprogramm

B1. Gegenstand und Teilnahme

  • Vermittler empfehlen Betriebe, die am Aufzeichnungsprogramm teilnehmen, und erhalten dafür eine Provision nach B3.
  • Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren und Unternehmen. Die Bewerbung erfolgt über das Formular auf emberlab.eu; der Vermittlervertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform und der Zuteilung eines persönlichen Empfehlungscodes zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Der Vermittler ist selbstständig tätig. Er ist weder Handelsvertreter noch Arbeitnehmer von Emberlab, nicht zur Abgabe von Erklärungen im Namen von Emberlab berechtigt und nicht exklusiv gebunden.

B2. Zurechnung einer Vermittlung

  • Ein Betrieb gilt als vom Vermittler vermittelt, wenn er sich unter Angabe des Empfehlungscodes bewirbt oder den Vermittler bei der Bewerbung benennt und innerhalb von 90 Tagen nach der Bewerbung eine Aufzeichnungsvereinbarung mit Emberlab schließt.
  • Bei mehreren Vermittlern für denselben Betrieb zählt die zeitlich erste Zuordnung. Ein Betrieb, der bereits mit Emberlab in Kontakt steht oder teilnimmt, kann nicht vermittelt werden; wir teilen dies dem Vermittler auf Nachfrage mit.
  • Die Vermittlung des eigenen Betriebs, eines Betriebs, an dem der Vermittler beteiligt ist, oder eines Betriebs, bei dem er beschäftigt ist, ist ausgeschlossen. Solche Betriebe nehmen direkt am Aufzeichnungsprogramm teil.

B3. Provision

  • Die Provision beträgt 2 € je freigegebene Aufzeichnungsstunde des vermittelten Betriebs (Freigabe nach A4). Sie entsteht, solange der vermittelte Betrieb am Programm teilnimmt und der Vermittlervertrag besteht; eine zeitliche oder betragsmäßige Obergrenze gibt es nicht.
  • Stunden, die nicht freigegeben werden, Stornierungen und Rückforderungen gegenüber dem Betrieb mindern die Provision entsprechend.

B4. Abrechnung und Auszahlung

  • Emberlab erstellt monatlich eine Abrechnung mit der Zahl der freigegebenen Stunden je vermitteltem Betrieb. Angaben zu Inhalten der Aufnahmen oder zu einzelnen Personen enthält die Abrechnung nicht.
  • Die Auszahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende, sobald das Guthaben mindestens 50 € beträgt; kleinere Beträge werden in den Folgemonat übertragen. Bei Beendigung wird das gesamte Guthaben ausgezahlt.
  • Beträge verstehen sich netto. Unternehmer erhalten eine Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), sofern sie zustimmen; Privatpersonen erhalten eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer. Der Vermittler ist für die steuerliche Behandlung seiner Einkünfte selbst verantwortlich und teilt uns die hierfür nötigen Angaben (Anschrift, ggf. USt-IdNr., Bankverbindung) mit.

B5. Verhalten des Vermittlers

  • Der Vermittler wirbt wahrheitsgemäß und macht keine Zusagen, die über die Angaben auf emberlab.eu hinausgehen, insbesondere nicht zu Vergütungshöhe, Laufzeit oder Verwendung der Aufnahmen.
  • Unzulässig sind unverlangte elektronische Werbung (§ 7 UWG), irreführende Angaben, die Zahlung von Anreizen an den vermittelten Betrieb aus der Provision, die Verwendung der Marke „Emberlab“ in Domains, Konten oder Anzeigen ohne unsere Zustimmung sowie das Bieten auf unsere Markenbegriffe in Suchmaschinenwerbung.
  • Personenbezogene Daten potenzieller Betriebe verarbeitet der Vermittler nur, soweit eine Rechtsgrundlage besteht, und übermittelt uns keine Daten ohne Kenntnis des Betroffenen.

B6. Laufzeit und Beendigung

  • Der Vermittlervertrag ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstößen gegen B5, bleibt unberührt.
  • Mit Beendigung endet der Anspruch auf künftige Provisionen. Bis zur Beendigung entstandene Provisionen werden nach B4 ausgezahlt. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen B5 oder Täuschung kann Emberlab noch nicht ausgezahlte Provisionen aus den betroffenen Vermittlungen einbehalten.

Teil C — Erfassungspartner-Programm

Teil C gilt für Unternehmen, die mehrere Betriebe mit Aufnahmehardware ausstatten und die Aufzeichnung dort organisieren („Erfassungspartner“). Vor der Freischaltung schließen wir mit jedem Erfassungspartner eine schriftliche Partnervereinbarung; im Zweifel geht die unterzeichnete Vereinbarung diesen Eckpunkten vor.

C1. Gegenstand und Teilnahme

  • Erfassungspartner können Unternehmen mit Sitz in der EU sein, insbesondere Agenturen, Personal- und Facility-Dienstleister, Beratungen, Verbände und Unternehmensgruppen. Die Bewerbung erfolgt über emberlab.eu/capture-partner.html; ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Partnervereinbarung oder mit Abschluss der Online-Buchung des Plattformzugangs zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Der Erfassungspartner wählt die Betriebe aus, stattet sie aus, schult die aufzeichnenden Personen nach unserem Leitfaden und benennt eine zentrale Ansprechperson.

C2. Plattform und Ausstattung

  • Die Nutzung der Emberlab-Plattform (Upload, Maskierung, Einwilligungsverwaltung, Qualitätsprüfung, Abrechnung) kostet 189 € netto pro Monat. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung des Partnerkontos; danach verlängert sich die Nutzung monatlich und ist mit vier Wochen zum Monatsende kündbar.
  • Kopfhalterungen liefern wir zu 25 € netto pro Stück bei einer Mindestabnahme von zehn Stück. Sie gehen mit Zahlung in das Eigentum des Erfassungspartners über.
  • Der Plattformzugang kann online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe gebucht werden. Die Plattformgebühr wird monatlich im Voraus per Karte oder SEPA-Lastschrift eingezogen; die Mindestlaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Partnerkontos. Kopfhalterungen und weitere Leistungen werden gesondert über das Dashboard bestellt und abgerechnet. Die Buchung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  • Aufnahmegeräte (empfohlen: iPhone 12 mini oder Geräte der Mitarbeitenden mit der Emberlab-App) beschafft und betreibt der Erfassungspartner auf eigene Kosten.

C3. Vergütung

  • Emberlab zahlt 14 € netto für jede freigegebene Stunde. Freigegeben ist eine Stunde, wenn sie unsere Qualitäts- und Einwilligungsprüfung bestanden hat. Erfahrungsgemäß werden rund 30 % der aufgezeichneten Stunden freigegeben; eine bestimmte Freigabequote wird nicht zugesichert.
  • Die Vergütung der Betriebe und der aufzeichnenden Personen ist ausschließlich Sache des Erfassungspartners. Emberlab leistet keine Zahlungen an diese; der Erfassungspartner stellt uns von Ansprüchen frei.
  • Wir rechnen monatlich mit Aufstellung pro Clip und Standort ab und zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung. Die Plattformgebühr kann mit der Auszahlung verrechnet werden.

C4. Pflichten des Erfassungspartners

  • Vor der ersten Aufnahme liegt für jede aufzeichnende Person eine unterzeichnete, jederzeit widerrufbare Einwilligung nach unserer Vorlage vor und ist auf der Plattform hinterlegt. Die Teilnahme ist freiwillig; A3 gilt entsprechend (Information Dritter, Betriebsrat, ausgeschlossene Bereiche).
  • Der Erfassungspartner befolgt den Aufnahmeleitfaden und sorgt für Aufnahmequalität, vollständige Metadaten und zeitnahen Upload.
  • Der Erfassungspartner darf die Marke „Emberlab“ gegenüber Betrieben nur in der von uns freigegebenen Form verwenden und keine Zusagen im Namen von Emberlab machen.

C5. Datenschutz und Rechte

  • Für die Aufzeichnung vor Ort ist der Erfassungspartner datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Emberlab stellt Anleitungen, Einwilligungs- und Informationsvorlagen sowie Checklisten bereit und verarbeitet das hochgeladene Material für den Erfassungspartner auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags; für die anschließende Verwendung als Trainingsdaten ist Emberlab Verantwortlicher.
  • Auf der Plattform werden unbeteiligte Personen vor der Prüfung maskiert. Clips ohne dokumentierte Einwilligung werden abgelehnt und gelöscht. Widerrufe werden protokolliert; betroffenes Material wird aus der Lieferung entfernt.
  • Der Erfassungspartner räumt Emberlab an den freigegebenen Aufnahmen die in A5 beschriebenen Rechte ein und sichert zu, dass er die hierfür erforderlichen Rechte von Betrieb und aufzeichnender Person wirksam erworben hat.

C6. Laufzeit und Beendigung

  • Die Partnervereinbarung läuft mindestens zwölf Monate ab Freischaltung und ist danach mit vier Wochen zum Monatsende in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei Verstößen gegen C4 oder C5, bleibt unberührt.
  • Mit Beendigung endet der Plattformzugang. Bis dahin freigegebene Stunden werden nach C3 abgerechnet; Einwilligungsnachweise bleiben zur Dokumentation der Rechtekette gespeichert.

Teil D — Allgemeine Bestimmungen

  • Änderungen. Wir können diese Bedingungen mit einer Frist von vier Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Teilnehmer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Vergütungs- und Provisionssätze für bereits freigegebene Stunden bleiben unberührt.
  • Datenschutz. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
  • Haftung. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Recht und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Offenbach am Main.
  • Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Sprache. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgeblich; die englische Fassung dient der Information.